Statuten

1. Grundlagen

Artikel 1
NAME UND SITZ

Unter dem Namen “Banc  Public, accueil  de jour – Tageszentrum”, besteht ein Vereinigung im Sinne des Artikels 60 und f. des Zivilgesetzbuches der Schweiz (ZVG). Sie hat ihren Sitz in Freiburg.

Artikel 2
POLITISCHES UND KONFESSIONNELLES ENGAGEMENT

Die Vereinigung ist konfessionell und politisch neutral.

Artikel 3
ZIELSETZUNGEN

Die Vereinigung verfolgt weder lukrative noch kommerzielle Zwecke. Sie hat folgende Ziele :

  • Die Interessen von Bevölkerungsgruppen die sich in Bedrängnis befinden vertreten
  • Mittellosen oder vereinsamten Personen die Verbindung zur Gesellschaft ermöglichen.
  • Aktiv zur Förderung der Gesundheit der Betreuten beitragen
  • Die Verbreitung von Informationen für die Betreuten fördern
  • Den Dialog zwischen Organen der sozialen Aktion fördern.

Artikel 4
MITTEL

Zur Erreichung dieser Ziele arbeitet die Vereinigung eng mit den Einrichtungen die im Gebiet der Bekämpfung des sozialen Ausschlusses und der Integration, den Netzwerken für Gesundheit und Soziales und Psycho-Soziales sowie anderen betroffenen sozialen und politischen Organen.
Sie macht sich zur Aufgabe die Bevölkerung über die prekäre Lage der betreuten Bevölkerungsgruppe zu orientieren. Sie verpflichtet sich besonders ein Tages- Aufnahmezentrum zu schaffen und zu betreiben. (in der Folge „Zentrum“ genannt)
Dieser Ort  bietet Aufnahme, Mahlzeiten sowie einen Beratungs- und Pflegedienst an, im Besonderen für sozial benachteiligte und mittellose Erwachsene.

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